Storno- und Ausfallkosten Veranstaltungen KTK-Bundesverband (AGB)
AGB - Veranstaltungsbedingungen des KTK-Bundesverbands (Kurzfassung)
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle vom KTK-Bundesverband angebotenen Veranstaltungen. Mit der Anmeldung werden sie anerkannt.
2. Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung ist verbindlich. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen. Bei Zahlungsverzug können angemessene Mahnkosten erhoben werden.
3. Stornierung durch Teilnehmende
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
- Bis 4 Wochen vor Beginn: volle Erstattung
- Bis 2 Wochen vor Beginn: 50 % Erstattung
- Später oder bei Nichterscheinen: keine Erstattung
Verpflegungskosten werden erstattet, sofern sie dem Veranstalter nicht vom Tagungshaus belastet werden.
4. Ersatzteilnehmende
Bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn kann schriftlich eine Ersatzperson benannt werden.
5. Änderungen und Absagen durch den Veranstalter
Programm- und Referierendenänderungen aus sachlichen Gründen bleiben vorbehalten. Bei Absage durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet; weitere Ansprüche (z. B. Reisekosten) bestehen nicht.
6. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt kann der Veranstalter Veranstaltungen absagen, verschieben oder in angepasster Form durchführen. Im Fall der Absage werden Teilnahmegebühren erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
7. Veranstaltungen mit Kooperationspartnern
Für Ausfälle, Verschiebungen oder Abbrüche von Veranstaltungen, die eigenverantwortlich durch Kooperationspartner durchgeführt werden, haftet der KTK-Bundesverband nicht, sofern ihn kein eigenes Verschulden trifft.
8. Haftung
Der Veranstalter haftet für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
9. Rechte an Unterlagen
Die ausgehändigten Materialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
10. Hausordnung
Die Vorgaben und Hausordnungen der Tagungsorte sind einzuhalten. Verstöße können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
11. KJP-geförderte Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen, die aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes gefördert werden, gelten zusätzlich die jeweiligen förderrechtlichen Bestimmungen.
12. Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung des KTK-Bundesverbands.
13. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
Unter diesem Link finden Sie die Langfassung unserer AGB (Storno- und Ausfallkosten bei Veranstaltungen des KTK-Bundesverbands).