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Politische Positionen

Wir mischen uns ein

Das Arbeitsfeld der Kindertageseinrichtungen ist seit Jahren in Bewegung. Immer neue Anforderungen werden an die pädagogischen Fachkräfte, Fachberatungen, Weiterbildnerinnen und -bildner und an die Träger gestellt.

Der KTK-Bundesverband mischt sich in die fachliche und in die politische Diskussion ein und bezieht Position für seine Mitglieder.

Appell Kita-Qualität Koalitionsverhandlungen 2025

Appell der Mitglieder im Bündnis für Kita-Qualität aus AWO, GEW und KTK-Bundesverband:

Appell Koalitionsverhandlungen 2025_Sharepic_Wir_unterstützen

Gleichwertige Lebensverhältnisse sind erklärtes politisches Handlungsziel unseres Grundgesetzes. Der Bund darf sich deshalb nicht aus seiner Verantwortung zurückziehen.

Kinder und ihre Familien benötigen ein verlässliches Unterstützungssystem, welches sie in ihren Bedarfen wahr- und ernst nimmt. Nicht zu vergessen: Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte sind gleichzeitig Arbeitnehmer*innen, Selbstständige, Unternehmer*innen und damit Steuerzahlende.
Gerade wegen dieser grundlegenden Bedeutung für unsere demokratische Gesellschaft betrachten wir es als eine maßgebliche Verantwortung des Bundes, für eine strukturelle Qualität Sorge zu tragen, die es jedem Kind - unabhängig von der Postleitzahl - ermöglicht, eine gute Kita zu besuchen.

Umso erstaunter waren wir als Verbände und Organisationen beim Blick in die Parteiprogramme im Vorfeld der Bundestagswahl: Der Fokus wird klar auf Programme gelegt, anstatt verbindliche gesetzliche Regelungen zu treffen oder fortführen zu wollen.

Wir möchten daher als Zusammenschluss im Bündnis für Kita-Qualität einen Impuls setzen und CDU/CSU und SPD für die kommenden Koalitionsverhandlungen einen deutlichen Appell mitgeben:

Wir fordern die Beteiligten der Koalitionsverhandlungen dazu auf,

  • die Bedeutung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung anzuerkennen und in Ihrem Koalitionsvertrag den Willen zu verankern, den im Jahr 2014 begonnenen Prozess zwischen Bund und Ländern fortzuführen und die Qualität der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterzuentwickeln.
  • seitens des Bundes Mittel dauerhaft bereitzustellen, um die Qualität in den Kitas langfristig zu sichern und auszubauen - auch nach 2026.

Hier geht es zum Appell als PDF-Dokument

Hier geht es zur begleitenden gemeinsamen Pressemitteilung mit AWO und GEW.

Zur Weiterverbreitung des Appells stellen wir verschiedene Materialien bereit:

Hier geht es zu einer Vorlage für einen Instagram Post (PDF)

Sharepic "Gemeinsamer Appell" mit Hintergrund (JPEG)

Sharepic "Gemeinsamer Appell" ohne Hintergrund (JPEG)

Sharepic "Ich unterstütze den gemeinsamen Appell" (JPEG)

Sharepic "Wir unterstützen den gemeinsamen Appell" (JPEG)

Bundestagswahl 2025

Positionen, Informationen und Material des KTK-Bundesverbands zur Bundestagswahl 2025

Auf dieser Seite finden Sie folgende Downloads zur Bundestagswahl 2025:

Flyer (PDF)
Zukunft wächst in Kitas - Zehn Thesen des KTK-Bundesverbands im Bundestagswahlkampf 2025

Einzelseiten Flyer (JPEG)
Cover
Seite I Kitas in den Fokus
Seite II Gleiche Qualität für alle Kinder
Seite III Bildungsort Kita
Seite IV Demokratie in Kinderschuhen
Seite V Kitas für Chancengerechtigkeit
Seite VI Kita vernetzt
Seite VII Begeisternde Fachkräfte
Seite VIII Digitale Kita
Seite IX Kitas sind Wirtschaftsfaktor
Seite X Kita ist Zukunft
Seite Boilerplate_Vorstellung KTK-Bundesverband
Einzelseite "Wir sind Mitglied im Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder" (JPG)
In diese Datei kann ein eigenes Logo eingefügt werden.

Bündnis Kita-Qualitätsgesetz: Artikel "Qualität braucht einen Rahmen"

In diesem Artikel wird aus der Perspektive des Bündnisses Kita-Qualitätsgesetz dargestellt, warum die Maximalforderung nach bundeseinheitlichen Standards in der frühkindlichen Bildung im Fokus stehen muss.

Qualität braucht einen Rahmen - von der Idee eines Bundes-Kitaqualitätsgesetzes

Die Forderung nach einem "echten" Kita-Qualitätsgesetz scheint in Zeiten des Fachkräftemangels träumerisch, wenn nicht gar vermessen und wird nicht selten kritisiert. In diesem Artikel wird aus der Perspektive des Bündnisses Kita-Qualitätsgesetz - bestehend aus dem Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK)-Bundesverband e.V., der Arbeiterwohlfahrt (AWO Bundesverband e.V.) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) - dargestellt, warum die Maximalforderung nach bundeseinheitlichen strukturellen Standards in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung nach wie vor im Fokus stehen muss.

Hier geht es zum Artikel mit den Forderungen des Bündnisses an die Bundespolitik (Zeitschrift AGJ FORUM, Ausgabe 3/2023).

Freiburg/Berlin, 15. August 2022, Eckpunktepapier "Entlastungen für Kindertageseinrichtungen in der multiplen Krise 2022"

Vor dem Hintergrund einer multiplen Krise - Fachkräftemangel, Corona-Pandemie, Fluchtbewegungen nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine - hat der KTK-Bundesverband Forderungen erarbeitet, deren Umsetzung die Krise in der kurzen und mittleren Frist entschärfen und selbstverstärkende Effekte verhindern kann. Wichtig sind dafür vor allem deutliche politische Signale, dass die jahrelange Überlastung des Arbeitsfeldes gesehen sowie anerkannt wird und massive Anstrengungen unternommen werden, die Situation zu verbessern. Hintergrund, Sachstand und Forderungen sind im Eckpunktepapier Entlastungen für Kindertageseinrichtungen in der multiplen Krise 2022 niedergelegt.


04. Mai 2021, KTK-Positionspapier "Kinder, Familien und Kindertageseinrichtungen in der Pandemie stärken"

Freiburg/Berlin, 04. Mai 2021. In dem vorliegenden Positionspapier "Kinder, Familien und Kindertageseinrichtungen in der Pandemie stärken" listet der KTK-Bundesverband die notwendigen Schritte für eine nachhaltige Gesamtstrategie auf. Dazu gehören verlässliche Regelungen zu Corona-Schutzimpfungen, zu Hygienemaßnahmen und der regelmäßigen Testung von Erwachsenen und Kindern. Ebenso wichtig ist es, Gruppengrößen zu reduzieren und Möglichkeiten zu eröffnen, zusätzliche öffentliche Räume für die Betreuung von Kindern unbürokratisch nutzbar zu machen. 

04. März 2021, KTK-Thesenpapier Politische Konsequenzen aus der Corona-Pandemie

Freiburg/Berlin, 04. März 2021. Mit dem vorliegenden Positionspapier "Die Kindertagesbetreuung ist unverzichtbar. Politische Konsequenzen aus der Corona-Pandemie" soll die Aufmerksamkeit auf die notwendige strukturelle Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen gerichtet werden. Das Papier knüpft an den verschiedenen Forderungen zur Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen und zur Verbesserung ihrer Rahmenbedingungen an, die der Verband bereits in den Vorjahren erhoben hat. In acht Themenblöcke werden die Herausforderungen im Arbeitsfeld benannt, die durch die Pandemie verschärft wurden oder neu entstanden sind.



23. Februar 2021, Position "Erweiterte Teamprofile in Kindertageseinrichtungen. Vielfalt professionell gestalten

In seiner Positionierung fordert der KTK-Bundesverband dazu auf, die Fachkraftkataloge der Länder nicht nur für pädagogische, therapeutische oder sozialpflegerische Berufe zu öffnen, sondern auch Personen aus nichtpädagogischen Berufsfeldern mit einer akademischen oder nichtakademischen Qualifikation in den Blick zu nehmen. Darum geht es:

Einige Länder öffnen ihre Fachkraftkataloge, multiprofessionelle Teams in Kindertageseinrichtungen sind seit Jahren ein Thema. Maßgebend ist dabei die Vorstellung, dass in Kindertageseinrichtungen auch Fachkräfte arbeiten können, die einen im weiteren Sinne pädagogischen, therapeutischen oder sozialpflegerischen Abschluss haben. Wir sind überzeugt, dass es eine noch stärkere Öffnung bei der Zusammensetzung erweiterter Teamprofile in Kindertageseinrichtungen geben muss. Warum das so ist, legen wir in diesem Papier dar und werden wir im Rahmen der digitalen Fachtagung am 19. März 2021 vorstellen.
Um den Interessen und Bedarfen von Kindern entsprechen zu können ist es erforderlich, sehr viel offener über das Qualifikationsniveau und über erweiterte Teamprofile in Kindertageseinrichtungen zu diskutieren. Kindertageseinrichtungen sind heute für viele Kinder Lebensorte, an denen sie sich immer länger aufhalten. Deswegen ist es notwendig, neben den klassischen Bildungsanlässen auch Alltagssituationen und Erfahrungsräume in die Einrichtungen hereinzuholen, die Kinder im häuslichen Umfeld nicht mehr unbedingt erleben. Nach Auffassung des KTK-Bundesverbandes setzt dies voraus, auch Menschen mit anderen beruflichen Abschlüssen in Kindertageseinrichtungen als Fachkräfte anzuerkennen und auf diese Weise die Teamprofile zu erweitern.

Dezember 2018. Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

Am 14. Dezember 2018 stimmten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag dem von Familienministerin Dr. Franziska Giffey vorgelegten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG/Gute-Kita-Gesetz) zu. Noch am selben Tag stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zu. Trotz der Kritik der Sachverständigen, der Verbände und Gewerkschaften und der Oppositionsparteien wurden alle Änderungs- und Entschließungsanträge abgelehnt.

Auch der KTK-Bundesverband hatte Kritik am Gesetz geäußert und während der Anhörung im Familienausschuss des Bundestages neben der dauerhaften Finanzierung auch  verbindliche Qualitätsstandards beim Personalschlüssel gefordert.

Clemens Bieber, der Vorsitzende des KTK-Bundesverbandes, befürchtet, dass die Möglichkeit, das Geld für die Beitragsbefreiung  zu verwenden, zu Lasten der Kita-Qualität geht. "In der vorliegenden Fassung wird das Gesetz nicht wie beabsichtigt dazu beitragen, Unterschiede zwischen den Ländern abzubauen und gleiche Bedingungen für ein gutes Aufwachsen von Kindern herzustellen", so der Vorsitzende des KTK-Bundesverbandes in einer gemeinsamen Pressemeldung mit dem Deutschem Caritasverband.

Zum Gesetz sowie zur angekündigten Fachkräfteoffensive der Familienministerin Dr. Franziska Giffey finden sie hier einen Beitrag des ARD Mittagsmagazins, in dem auch Frank Jansen, Geschäftsführer des KTK-Bundesverbandes, zu Wort kommt (etwa zwischen Minute 12 und Minute 21 in der Sendung).

November 2018. Öffentliche Anhörung im Familienausschuss: Sachverständige kritisieren den Entwurf

Am 05. November 2018 fand im Bundestagsauschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend die öffentliche Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG/Gute-Kita-Gesetz) statt.

Frank Jansen, Geschäftsführer des KTK-Bundesverbandes, hat als einer von zehn Sachverständigen an der Anhörung teilgenommen. Er hat die Kritik des Verbandes an dem vorliegenden Entwurf in seiner Stellungnahme und in der Anhörung auf den Punkt gebracht. Drei Schwachstellen im Gesetzentwurf sind in diesem Zusammenhang besonders hervorzuheben:

  1. Die Befristung
    Nach Auffassung des KTK-Bundesverbandes ist durch die Befristung der Finanzierungszusage des Bundes eine mittel- beziehungsweise langfristige Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität in der Kindertagesbetreuung nicht gewährleistet. Die Befristung der Zuschüsse des Bundes bis 2022 führt dazu, dass die Länder keine dauerhaften und keine zusätzlichen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung ergreifen.  

    2.    Die Finanzierung
    Eine Finanzierung über Umsatzsteueranteile führt dazu, dass dem Bund keine Rückforderungen oder verbindliche Korrekturen möglich sind, wenn die Mittel nicht sachgemäß und zweckgebunden eingesetzt werden. Eine verbindliche Zweckbindung der Mittel für die Qualitätsentwicklung ist jedoch unabdingbar und nach Auffassung des KTK-Bundesverbandes nur über ein Sondervermögen des Bundes zu erreichen, aus dem die Mittel für die Länder verteilt werden.

    3.    Die Unverbindlichkeit
    Für eine dauerhafte und nachhaltige Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung mit dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern herzustellen, sind angemessene und verbindliche strukturelle Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung erforderlich. Dazu gehören unter anderem ein besserer Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie mehr Zeit für Leitungsaufgaben.

Am Ende der Anhörung wurden die Sachverständigen von dem Abgeordneten Norbert Müller (DIE LINKE.) gefragt: "Angenommen Sie würden über das Gesetz Ende November abstimmen, würden Sie in Abwägung aller Argumente, die jetzt auf dem Tisch liegen, uns nahelegen, uns zu enthalten, mit Nein oder mit Ja zu stimmen?"

Neun der zehn Sachverständigen sprachen sich gegen eine Zustimmung zum Gesetz in der vorliegenden Form aus. Die Notwendigkeit eines Bundesqualitätsgesetzes mit verbindlichen Rahmenbedingungen wurde von den meisten Sachverständigen unterstrichen. Mit dieser Forderung hatte der KTK-Bundesverband die Qualitätsdebatte vor Jahren angestoßen. Das Thema Bundesqualitätsgesetz mit länderübergreifend verbindlichen Rahmenbedingungen steht somit wieder auf der politischen Agenda.

Hier  finden Sie:

  • die Stellungnahme des KTK-Bundesverbandes,
  • die Berichterstattung des Bundestags zur Anhörung,
  • nähere Informationen zur Anhörung, insbesondere die Stellungnahmen auch der anderen Sachverständigen.




Juli 2018. Der nächste Schritt: Referentenentwurf zum „Gute-KiTa-Gesetz“

Nach den Meilensteinen Zwischenbericht "Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern" 2016 und den von der Jugend- und Familienministerkonferenz 2017 verabschieden Eckpunkten eines Bundesqualitätsgesetzes liegt den Verbänden seit dem 6. Juli 2018 der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vor: "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung".

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), bis Ende 2018 unter dem Vorsitz des Deutschen Caritasverbandes (DCV), entschied sich daraufhin zu einer gemeinsamen Stellungnahme. Den Entwurf hierfür entwickelte der KTK-Bundesverband für die BAGFW im Auftrag des DCV.

Am 13. August 2018 fand im Bundesfamilienministerium eine Anhörung zum Referentenwurf statt. Der Deutsche Caritasverband wurde hier durch Frau Liane Muth vertreten, der KTK-Bundesverband durch Herrn Frank Jansen. Frau Muth und Herr Jansen vertraten in dieser Sitzung zugleich auch die BAGFW. Stellvertretend haben sie die Kritik der Verbände am vorliegenden Entwurf vorgetragen und Nachbesserungen angemahnt.

Ebenfalls am 13. August 2018 veröffentlichten der KTK-Bundesverband und der Deutsche Caritasverband eine gemeinsame Presseerklärung zum Gesetzesentwurf. 

Hier finden Sie unsere wichtigsten Kritikpunkte zusammengefasst:

Dauerhafte Finanzierung

Die Jugend- und Familienkonferenz vom Mai 2017 empfahl eine grundlegende und dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes an der Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung. In einem Arbeitsentwurf des Gesetzes vom April 2018 war geplant, dass bis 2022 insgesamt 3,5 Milliarden € Bundesmittel fließen. Ab 2022 sollten jährlich zwei Milliarden € Bundesmittel zur Verfügung stehen. Im nun vorliegenden Entwurf ist keine dauerhafte Unterstützung der Länder vorgesehen. Dies kann zur Folge haben, dass die Länder ihre Anstrengungen nicht dauerhaft ausrichten. Wenn in den Ländern keine zusätzlichen Maßnahmen für die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung angestoßen werden, weil die Finanzierung ab 2023 nicht gesichert ist, bleibt das Gesetz wirkungslos. Deshalb fordern die Verbände dringend eine Verstetigung der Bundesmittel über 2022 hinaus.

Kein Sondervermögen geplant

Ebenfalls abgerückt ist der Bund davon, die Bundesmittel über ein Sondervermögen an die Länder zu verteilen. Alternativ hierzu ist im Referentenentwurf geregelt, die Bundeszuschüsse über Umsatzsteueranteile zur Verfügung zu stellen. Dadurch sind dem Bund keine verbindlichen Korrekturen möglich, wenn die Mittel nicht sachgemäß und zweckgebunden eingesetzt werden. Es bleibt den jeweiligen Landesparlamenten überlassen, zu welchem Zweck die Bundeszuschüsse eingesetzt werden.

Beteiligung der freien Träger

Die Empfehlung, dass die Länder die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die freien Träger, Gewerkschaften sowie Vertreterinnen und Vertreter der Elternschaft in die Auswahl der Handlungsfelder und Handlungsziele "in geeigneter Weise" einbeziehen, bewerten wir als unzureichend. Die Verbände setzen sich für eine verbindliche Beteiligung ein.

Mai 2017. Eckpunkte für ein Bundesqualitätsentwicklungsgesetz: Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern

19. Mai 2017: Die Jugend- und Familienministerkonferenz verabschiedet Eckpunkte eines Bundesqualitätsgesetzes

Zum politischen und fachlichen Prozess hin zu einem Bundesqualitätsentwicklungsgesetz gehören

  • die Arbeit der Bund-Länder Arbeitsgruppe "Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern",
  • die Beratung und Verabschiedung des Zwischenberichts "Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern" der Bund-Länder Arbeitsgruppe durch die Jugend- und Familienministerkonferenz im November 2016,
  • die Erarbeitung der Eckpunkte für ein Bundesqualitätsentwicklungsgesetz durch die Bund-Länder Arbeitsgruppe. Deren Aufgabe ist es auch, die gesetzlichen Grundlagen und Ziele sowie ein geregeltes Verfahren für die Finanzierungsbeteiligung des Bundes zu erarbeiten.

Gesetzliche Grundlagen und Ziele für ein Bundesqualitätsgesetz

Das Bundesqualitätsentwicklungsgesetz stellt eine nachhaltig dauerhafte Finanzierung des Bundes sicher, um

  • in den Ländern die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung zu unterstützen; Grundlage für die Weiterentwicklung sind die in den neun Handlungsfeldern des Zwischenberichts "Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern" verankerten Qualitätsziele;
  • gleichwertige Lebensbedingungen für Kinder unabhängig von ihrem Wohnort zu schaffen,
  • eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen.

Im Zuge der Finanzierungsbeteiligung des Bundes wird anerkannt, dass die Länder unterschiedliche Stärken und Entwicklungsbedarfe in Fragen der Qualität in der Kindertagesbetreuung haben.

Die Länder schließen mit dem Bund landesspezifische Zielvereinbarungen; das heißt: Sie wählen aus den in den Handlungsfeldern des Zwischenberichts dokumentierten Qualitätszielen die Qualitätsziele aus, zu denen aus der jeweiligen Ländersicht ein Weiterentwicklungsbedarf besteht; die Entscheidung obliegt den Ländern.

Der Bund stellt für die Qualitätsentwicklung nur Mittel zur Verfügung, wenn die von den Ländern gesetzten Qualitätsziele im Zwischenbericht aufgeführt sind; nur diese Ziele sind förderfähig.

Bei der Festlegung der Entwicklungsbedarfe in den Ländern sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfeträger sowie Einrichtungsträger (Trägerverbände) in geeigneter Weise zu beteiligen.

Finanzierungsbeteiligung des Bundes

  • Der Bund stellt dauerhaft Finanzmittel zur Verfügung;
  • 2018 werden für den Qualitätsentwicklungsprozess 1 Milliarde € Bundesmittel zur Verfügung gestellt; diese Summe erhöht sich jährlich um jeweils 1 Milliarde €, so dass ab 2022 dauerhaft 5 Milliarden € pro Jahr zur Verfügung stehen;
  • die Bundesmittel sind von den Ländern entsprechend ihrer Zielvereinbarung mit dem Bund zweckgebunden einzusetzen;
  • dabei handelt es sich um zusätzliche Mittel des Bundes, die nicht dazu führen dürfen, dass die Länder ihre bisherigen Investitionen in die Kindertagesbetreuung zurückfahren, um Gelder einzusparen;
  • eine Ko-Finanzierungspflicht der Länder besteht nicht; das heißt: es handelt sich um zusätzliches Geld des Bundes; die Länder müssen nicht in die Finanzierung der vereinbarten Ziele investieren;
  • bei der Verteilung der Bundesmittel wird die Zahl der Kinder unter sechs Jahren in einem Bundesland als Berechnungs- beziehungsweise Verteilungsgröße zugrunde gelegt;
  • durch die Bereitstellung von Bundesmitteln verpflichten sich die Länder zu einem Monitoring, durch das die Zielerreichung geprüft wird.

Bewertung

Der KTK-Bundesverband begrüßt die Verabschiedung der Eckpunkte für ein Bundesqualitätsentwicklungsgesetz. Erstmals ist es gelungen, dass sich Bund und Länder auf gemeinsame Ziele für die Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen einigen. Die zur Umsetzung der Ziele verabschiedeten Eckpunkte bilden dabei eine zielführende Grundlage.

Lobbyarbeit

In dieser Legislaturperiode tritt das Bundesqualitätsentwicklungsgesetz nicht mehr in Kraft. Geplant ist eine Verabschiedung des Gesetzes in der neuen Legislaturperiode. Daraus ergibt sich folgender Bedarf für die Lobbyarbeit:

  • Gegenüber den Verantwortlichen in der Landespolitik ist einzufordern, dass auch von Länderseite an den Qualitätszielen und deren Umsetzung durch die in einem Bundesqualitätsentwicklungsgesetz verankerten Eckpunkten festgehalten wird.
  • Auf der Länderebene ist darauf hinzuwirken, dass bei der Festlegung der Entwicklungsbedarfe in den einzelnen Bundesländern die Träger der öffentlichen Jugendhilfeträger sowie Einrichtungsträger (Trägerverbände) in geeigneter Weise beteiligt werden.
  • Auf der Bundesebene ist sicherzustellen, dass das Thema Bundesqualitätsgesetz im künftigen Koalitionsvertrag verankert ist.

November 2016. Der Zwischenbericht: Wichtige Etappe auf dem Weg zu einem Bundesqualitätsgesetz

Wie kann es gelingen, das Recht des Kindes auf eine angemessene Bildung, Erziehung und Betreuung unabhängig von seinem Wohnort sicherzustellen und optimale Rahmenbedingungen für die pädagogischen Fachkräfte zu schaffen? Diese Fragen prägen das politische Engagement des KTK-Bundesverbandes seit 2013.

Am 15.11.2016 wurde nun in Berlin im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz "Frühe Bildung - Mehr Qualität für alle Kinder" der Zwischenbericht

"Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern" vorgestellt.

Der Bericht zeigt Perspektiven dafür auf, wie es gelingen kann, strukturelle Standards mittelfristig länderübergreifend umzusetzen. Er macht deutlich, dass es dafür einer abgestimmten und langfristig angelegten Gesamtstrategie des Bundes und der Länder bedarf und legt entsprechende Vorschläge für eine Finanzierung vor.

Die Stellungnahme des KTK-Bundesverbandes ist auf den Seiten 117-118 des Berichts dokumentiert. Wir setzen uns dafür ein, dass in einem Bundesqualitätsgesetz strukturelle Standards für die Kindertagesbetreuung festgelegt werden, die länderübergreifend umzusetzen sind. Dazu gehören neben Regelungen zur Freistellung von Kita-Leiterinnen und zu den Verfügungszeiten auch Vereinbarungen zur Fachkraft-Kind-Relation, zur Fort- und Weiterbildung sowie zur Fachberatung.

Im November 2013 veranstalteten der KTK-Bundesverband, die AWO und die GEW in Berlin den Dialog-Workshop »Was bringt ein Bundeskitagesetz für die Qualität der pädagogischen Angebote für die Kindertagesbetreuung?«. Ziel der Veranstaltung war es, in einem offenen Austausch das Für und Wider eines Bundeskitagesetzes mit Expertinnen und Experten aller relevanten Gruppen zu diskutieren, die die Kita-Politik mitgestalten. Das Ergebnis des Dialog-Workshops war eindeutig: Länderübergreifende Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung sind unumgänglich. Von Januar bis Juli 2014 folgten zwei weitere Dialogworkshops, in denen deutlich wurde, dass ein Bundesqualitätsgesetz für die Kindertagesbetreuung nicht nur verfassungsrechtlich möglich ist, sondern auch finanzierbar. Mit diesen Veranstaltungen ist es uns gelungen, die Notwendigkeit besserer und länderübergreifend gültiger Rahmenbedingungen nicht nur in den Medien, sondern auch in der politischen Debatte zu platzieren:

  • Ansprechpartner
Geschäftsstelle KTK-Bundesverband
+49 761 200-238
+49 761 200-238
ktk-bundesverband@caritas.de
Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder
KTK-Bundesverband e.V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg

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