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Von der Verbandsgründung bis in die Gegenwart in neun Etappen

Die Texte zu den neun Etappen haben wir im Jubiläumsheft der Fachzeitschrift "Welt des Kindes" erstmals veröffentlicht. Sie wurden zusammengestellt von Dr. Heribert Mörsberger, Dr. Christa Preissing, Frank Jansen und Georg Geist.

Chronik

Von der Gründung 1912 bis zur Reichsschulkonferenz 1920

Gruppenfoto der MitarbeiterinnenKindergärtnerinnen auf dem Heuberg (Schwäbische Alb), im Jahr 1920.Kindergartenmuseum Bruchsal

Das industrielle Wachstum verändert die Sozialstruktur. Die Katastrophe des ersten Weltkriegs (1914 bis 1918) prägt das gesellschaftliche Leben. 

Als allgemeines Erziehungsziel gilt der "gehorsame Untertan". Ein Gegengewicht entsteht in Rückbesinnung auf Fröbel und andere. Markantes Beispiel ist Maria Montessori und ihr Konzept "die Welt selbst erfahren statt pädagogischer Gängelei". Die italienische Ärztin und Erzieherin erläutert auf Vortragsreisen eine Erziehungsmethode, die von der Selbsttätigkeit des Kindes ausgeht. Durch sinnliche Erfahrung werden Kinder in einer didaktisch vorbereiteten Umgebung zur Konzentration und Selbstentfaltung geführt.

Die Reformpädagogik meldet sich zu Wort und votiert in der Reichsschulkonferenz für eine Zuordnung des Kindergartens zum Bereich von Schule und Bildung. Mehrheitlich setzen sich jedoch die Befürworter einer Zuordnung zur Jugendwohlfahrt durch.

Im Jahr 1912 gründet sich auf Initiative des Katholischen Frauenbunds der "Zentralverband katholischer Kinderhorte Deutschlands" in Köln, der damit einem geplanten überkonfessionellen Zusammenschluss aller Kinderhorte in Deutschland zuvorkommt. 1920 schließen sich der Hortverband und der Verband katholischer Kleinkinderanstalten zusammen zum "Zentralverband katholischer Kinderhorte und Kleinkinderanstalten Deutschlands".

Vom Reichsjugendwohlfahrtsgesetz bis 1933

Infolge der sich rapide verschlechternden Wirtschaftslage im Deutschen Reich sinkt der Lebensstandard der Bevölkerung zusehends. Arbeiter, Angestellte, Beamte, Selbstständige und Rentner sind davon gleichermaßen betroffen. 

Ein Ergebnis der Reichsschulkonferenz ist die Verabschiedung des RJWG (1922) und seine Inkraftsetzung (1924). Die Kindertagesbetreuung ist damit allgemein dem Fachbereich der Jugendwohlfahrt zugeordnet. 1930 erlässt das Ministerium für Volkswohlfahrt einen Runderlass über den einheitlichen Gebrauch des Namens "Kindergarten".

Der Zentralverband katholischer Kinderhorte und Kleinkinderanstalten Deutschlands wird gemeinsam mit den anderen Fachverbänden der Kinderfürsorge im Deutschen Caritasverband zur legitimen Vertretung dieses Fachbereichs gegenüber der Politik. Er stellt zugleich den ersten Vorsitzenden des von den Bischöfen erwünschten Zentralausschusses für katholische Kinderfürsorge im Deutschen Caritasverband. Die Geschäftsführung dieses Ausschusses liegt in der Zentrale des Deutschen Caritasverbands in Freiburg.

1933 bis 1945: Katholische Kindergärten behaupten sich gegen Gleichschaltung

Anfang der 30er Jahre gibtes im Deutschen Reich über sechs Millionen Arbeitslose - mit rund 44 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung der weltweit höchste Prozentsatz. Die wirtschaftliche Lage des Reichs ist katastrophal.

In der Zeit des Dritten Reichs von 1933 bis 1945 werden die vom RJWG geschaffenen Einrichtungen und Institutionen gleichgeschaltet und das Gesetz in seinem wohlfahrtspolitischen Ansatz kaum angewendet. Das Jugendamt kontrolliert und lenkt Familien und Kinder von Geburt an politisch. Die Situation im Bildungswesen des Deutschen Reichs ist im Verlauf der Jahre bis 1945 zum einen durch eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Unterordnung der Schule unter die Prinzipien des NS-Staats, zum anderen durch kriegsbedingte Einschränkungen im Lehrbetrieb gekennzeichnet.

Die meisten Kindergärten werden durch das NS-Regime gleichgeschaltet und der nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) unterstellt. Katholische Kindergärten können sich - insbesondere auf dem Land - häufig behaupten, weil dort überwiegend Ordensfrauen tätig sind.

Die Nachkriegszeit von 1945 bis 1957

Eines der größten Probleme im Nachkriegsdeutschland ist der Mangel an Wohnraum. Deutschland ist zu einem Land der Obdachlosen geworden, in dem Notquartiere wie Baracken und Kellerunterkünfte zur alltäglichen Normalität gehören.

Nach 1945 wird pädagogisch wieder angeknüpft an die Konzepte der Vorkriegszeit. Als unabhängiges Beratungsgremium aus Pädagogen, Wissenschaftlern und Elternvertretern wird 1953 in Bonn der "Deutsche Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen" gegründet, der 1957 ein Gutachten zur "Erziehung im frühen Kindesalter" veröffentlicht. Die Sozial- und Bildungsforschung konzentriert sich verstärkt auf die Phase der frühen Kindheit und entwickelt spezielle Programme für ein Lesen lernen im Vorschulalter. Dies führt zu einer pauschalen Kritik an der Kindergartenarbeit in Deutschland und bereitet den späteren "Streit um die Vorschulerziehung" vor.

Für die Ausweitung des Platzangebots engagiert sich die katholische Kirche besonders stark. Dazu trägt die vom KTK vorbereitete Grundsatzentscheidung der deutschen Bischöfe maßgeblich bei, dauerhaft kirchliche Mittel für die Finanzierung der Kindergartenarbeit zur Verfügung zu stellen.


Der Reformprozess im Kindergarten in den 60er Jahren

Die Nachkriegsjahre führen dank Marshall-Plan zu Wiederaufbau und stetigem Wirtschaftswachstum. Der Blick in die Zukunft wird zuversichtlich und die Geburtenraten steigen.

Im Arbeitsfeld Kindergarten entwickeln sich pädagogische Reformdiskussionen, die an die Fröbelsche Tradition und an das Konzept von Maria Montessori anknüpfen. Das Berufsbild der Kindergärtnerinnen und Hortnerinnen wird neu definiert als "staatlich anerkannte Erzieherin". Zugleich wird dieser sozialpädagogische Beruf geöffnet für den Zugang von Männern.

Die Theorie und Praxis der Kindergartenpädagogik wird in vielen katholischen Einrichtungen durch Publikationen von Margarete Schörl und Margarete Schmaus beeinflusst, in denen sie die "Erziehung zur Verantwortung" als "Erziehung zur Selbstständigkeit" bezeichnen, "aber nicht nur einer Selbstständigkeit der Hände, wie es so oft von bastelfreudigen Erziehern verstanden wird, sondern in einer Selbstständigkeit der ganzen kindlichen Person, ihres Verstandes, Gemütes und Willens". Das in diesem Zusammenhang entwickelte Raumteilverfahren wird in zahlreichen Einrichtungen umgesetzt.

Die 1970er: der Kindergarten rückt ins öffentliche Interesse

Der Mangel an Arbeitskräften prägt diese Dekade. Der durch den Mauerbau unterbrochene Zustrom von Arbeitskräften aus der DDR verstärkt die Anwerbung von "Gastarbeitern".

Die Diskussion um die Kleinkindpädagogik wird hochpolitisch. Rheinland-Pfalz erlässt als erstes Bundesland ein Kindergartengesetz. Beim Vorschulkongress 1970 in Hannover streiten sich die Vertreter der Fröbelschen Ideen mit denen der funktionsorientierten Trainingsprogramme und den Vertretern der antiautoritären Erziehung. Kompensatorische Erziehung und Sprachförderung prägen die Diskussion. Der Situationsansatz wird entwickelt und gemeinsam mit anderen Konzepten bundesweit erprobt.

Der Strukturplan für das Bildungswesen wird 1970 vom Deutschen Bildungsrat veröffentlicht. Es beginnt die Diskussion über vorschulische Erziehung, Vorklassen und die Begrenzung des Kindergartens auf die Drei- und Vierjährigen. Kognitive Förderung wird zu einem zentralen Aspekt der Kleinkindpädagogik. Didaktische Materialien halten Einzug in den Kindergarten. Der Streit um die Zuordnung der Fünfjährigen wird nach Auswertung zahlreicher Modellversuche zugunsten des Kindergartens entschieden.

An den Modellversuchen beteiligen sich Katholische Kindertageseinrichtungen und entwickeln neue Konzepte einer ganzheitlich orientierten Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit. Der KTK ist bei der Vergleichsuntersuchung zwischen Vorklassen und Kindergärten in NRW intensiv beteiligt. Die Bundesgeschäftsstelle des KTK verlegt ihren Standort 1973 von Köln in die Zentrale des Deutschen Caritasverbands nach Freiburg. Die Geschäftsführung bleibt dabei allein den Gremien des KTK unterstellt. Zugleich wird sie vom DCV mit der Leitung des zuständigen Fachreferats "Kinderhilfe" im DCV beauftragt.

1982 bis 1992: Wiedervereinigung und KJHG führen zu Flexibilisierung und Neuorientierung

Die Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland steht ab 1982 im Zeichen der knapper werdenden öffentlichen Mittel. Bund und Länder setzen auf Einsparungen. Einschneidendes Ereignis dieser Dekade ist die Vereinigung beider deutscher Staaten.

Diese macht auch im Bereich der Kindertageseinrichtungen grundlegende Neuorientierungen erforderlich - sowohl was die strukturellen Bedingungen angeht als auch die Auseinandersetzung um die inhaltlichen Konzepte. Im Vordergrund stehen Fragen einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine Flexibilisierung der Angebotsformen. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG; SGB VIII) tritt 1990/91 nach über zwanzigjähriger Entwicklungszeit in Kraft und festigt die Position der Kindergärten in ihrer Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsfunktion. Es löst das Jugendwohlfahrtsgesetz ab, das in seinen Grundlinien seit 1924 - mit Unterbrechungen und mit einer umfassenden Novellierung im Jahr 1961 - bis zu diesem Zeitpunkt gegolten hat.

Der KTK-Bundesverband setzt 1983 mit seinem Bundeskongress "Kinder brauchen Horte" und der gleichnamigen Publikation einen deutlichen Entwicklungsimpuls für die Hortarbeit. Nach dem Mauerfall wirken auch die Mitgliedseinrichtungen in den neuen Bundesländern wieder in den Organen des KTK mit, was in den Jahren zwischen 1945 und 1989 nur verdeckt möglich gewesen ist. Anlässlich des Bundeskongresses 1987 erscheint die Festschrift "versorgen - bilden - erziehen 1912-1987" zum 75-jährigen Bestehen des KTK mit grundlegenden historischen und systematischen Aussagen.

1992 bis 2002: Auf dem Weg zum Rechtsanspruch

Die hohe Arbeitslosigkeit bleibt das gesellschaftliche Hauptproblem. Doch die Ansichten darüber, wie sie zu bekämpfen sei, gehen weit auseinander. Die sozialpolitische Richtung der neuen rot-grünen Bundesregierung bleibt zunächst ungewiss.

Sie nimmt einerseits Einschnitte ins soziale Netz zurück, die ihre christlich-liberale Vorgängerin durchgesetzt hatte, beschließt aber andererseits - im Rahmen ihres Sparpakets - selbst Kürzungen im Sozialbereich.

Als Folge der Neuregelung des Schwangerenkonfliktgesetzes im Jahr 1992 wird der Ausbau des Platzangebots im Kindergarten vorangetrieben und ab 1996 mit einem individuellen Rechtsanspruch für jedes Kind ab dem dritten Lebensjahr ausgestattet. Zugleich entwickelt sich der Kindergarten immer mehr zu einem zentralen Ort in der Gemeinde und vernetzt sich mit seinem Umfeld.

Die Kirchen erklären ihre Bereitschaft, verstärkt Angebote auch für unter Dreijährige bereitzustellen. Der KTK veranstaltet 1999 seinen Bundeskongress "Die Zukunft lernt im Kindergarten". Während der dreitägigen Veranstaltung in Stuttgart werden Themen erörtert, die für die Zukunft der Kindertageseinrichtungen relevant sind. Hierzu gehört auch die Frage einer angemessenen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei Jahren.

2002 bis 2012: Ausbau des Angebots für Kinder in den ersten drei Jahren, Bildungspläne und Qualitätsmanagement

Rückläufige Arbeitslosigkeit und günstige Konjunkturentwicklung ermöglichen eine flexiblere, den Bedürfnissen des Einzelnen angepasste Gestaltung der Arbeitswelt. Die Ergebnisse der PISA-Studien schlagen in Deutschland wie eine Bombe ein.

In die Kritik geraten die pädagogischen Fachkräfte, die Kinder scheinbar zu wenig fördern. Binnen kürzester Zeit werden in allen Bundesländern Bildungspläne entwickelt, um dem Bildungsdebakel wirksam entgegenzutreten. Im selben Zeitraum verständigen sich Bund, Länder und Kommunen darauf, das Angebot für Kinder in den ersten drei Jahren auszuweiten. 750.000 Plätze sollen bis 2013 zur Verfügung stehen.

Der KTK-Bundesverband hat von Beginn an die Bildungspläne der Bundesländer als einen wichtigen Schritt bewertet. Seiner Auffassung nach beschreiben die einzelnen Programme den pädagogischen Reichtum einer Kindertageseinrichtung und bieten eine Folie zur Reflexion und Weiterentwicklung der jeweiligen Konzepte. Kritisch bewertet der Verband, dass die Bildungspläne nicht in allen Ländern verbindlich sind und dass es an konsequenten Implementierungsstrategien fehlt.

Das Ausbauprogramm für Kinder in den ersten drei Jahren ist für den KTK-Bundesverband ein wichtiger bildungs- und familienpolitischer Schritt. Der Verband wirbt bei seinen Mitgliedseinrichtungen dafür, sich am Ausbau des Angebots zu beteiligen.

Darüber hinaus werden die Jahre 2002 bis 2012 vom Thema Qualitätsmanagement bestimmt: Durch die Einführung von QM-Systemen werden die Verantwortlichen in den Kindertageseinrichtungen darin unterstützt, die Qualität ihrer Arbeit zu prüfen, sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Mit seinem KTK-Gütesiegel ist der KTK einer der ersten Verbände, der für seine Einrichtungen ein Rahmenhandbuch vorlegt und damit einen wesentlich Beitrag zur Profilierung katholischer Kindertageseinrichtungen erbringt.

Anmerkung: Die Texte wurden zusammengestellt von Heribert Mörsberger, Dr. Christa Preissing, Frank Jansen und Georg Geist. Benutzte Quellen: Erning/Neumann/Reyer: Geschichte des Kindergartens, Bd. 1, Freiburg: 1987; Chroniknet; Wikipedia; KTK-Archiv.

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