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für Kinder (KTK)- Bundesverband e.V.
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Unser Angebot Lobby für 8.000 Kitas

Starke Kitas, starke Kinder

Überzeugend in Glaubensfragen, verlässlich in der Bildungsarbeit, bereichernd für Familien: Der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) vertritt die Interessen von Kindertageseinrichtungen und setzt sich für Kinder und Familien ein.

Konkret tun wir dies durch

  • Fachveranstaltungen und Stellungnahmen zu aktuellen Themen,
  • die Mitwirkung und Interessenvertretung in politischen, kirchlichen und verbandlichen Gremien,
  • das KTK-Gütesiegel als Qualiätsentwicklungsinstrument,
  • Impulspapiere zu (religions-) pädagogischen Fragen,
  • die Fachzeitschrift "Welt des Kindes", in der wir fachliche und fachpolitische Hintergründe verständlich und kompakt aufbereiten,
  • verbandsinternen Service für katholische Kindertageseinrichtungen

Aktuelle Informationen aus der Verbandsarbeit

Hitzeschutz in Kitas

Der KTK-Bundesverband stellt im Nachgang seines Online-Trägerformats am 16.07.2025 eine Übersicht von Informationen zum Thema Hitzeschutz in Kitas bereit.

Die folgenden Links bieten Auskunft zu verschiedenen Aspekten des Themas:

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV KinderKinder - Für einen kühlen Kopf an heißen Tagen
  • Unfallkasse Baden-Württemberg UKBW Sonnenschein, aber sicher! Sonnenschutz für Kinder
  • Klimaschutz und Klimaanpassung in der Kindertagesbetreuung
  • Gut geschützt vor UV-Strahlen | Clever in Sonne und Schatten - kostenfreie Materialien zum Thema Sonnenschutz (dkfz / NCT)
  • Ratgeber für Kitas, Grundschulen und Eltern: Hitze, UV-Strahlung, Luftschadstoffe, Allergene, Mücken und Schildzecken - Hitzeschutzplan Bundesumweltministerium
  • Kita_Hitze.pdf - Handreichung von der Universität Potsdam, ExTrass-Projekt
  • Hitzeaktionsplan | Landeshauptstadt Stuttgart - ausgearbeitetes Konzept zum Thema Hitze in Kindertageseinrichtungen
  • Sonnenschutz.pdf - Sonnen- und Hitzeschutz-Konzept der DRK-Kita "Schatzinsel"
  • DRK_Leitfaden_KiTa_Einrichtungen_V5.indd - Leitfaden Hitzeschutzkonzept Nordrhein in DRK-Kitas 
  • Kommunikationsleitfaden - Kinder vor Hitze schützen - Hitzeschutzplan Bundesministerium für Gesundheit, KLUG, ecolo
  • KKN_Broschuere_Nachhaltig-final.pdf: Broschüre Nachhaltig durch das Kita-Jahr

Während der Veranstaltung wurde deutlich, dass viele Kitas und Träger die bauliche Situation und die Auswirkungen in Bezug auf zunehmende Hitzewellen beschäftigt.
Für viele ein Thema: "stark aufgeheizte Räume", die tagelang Temperaturen von über 30° halten und nicht gekühlt werden können, sowie die daraus folgenden Auswirkungen.

In diesem Kontext wurde die Bitte an den KTK-Bundesverband herangetragen, eine Einschätzung zur Lage vorzunehmen. Der KTK-Bundesverband verweist auf die bestehenden Regelungen im Kontext der Arbeitsstättenverordnung, des Arbeitsschutzes sowie auf die Entsprechungen im SGB VIII. Eine passgenaue gesetzliche Handlungsvorgabe zum Hitzeschutz in Kitas steht per se nicht zur Verfügung.
Das wird auch durch viele Empfehlungen (u.a. von Versicherungen) deutlich, die im Feld als Grundlage genutzt werden.

Zur rechtlichen Einordnung steht die Empfehlung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur Verfügung.

Empfehlungen für heiße Sommertage in Arbeitsstätten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Rechtslage

 Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom August 2004 fordert für Arbeitsräume gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen und den Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung.
Eine maximal zulässige Temperatur wird aber nicht genannt.
Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur vom Juni 2010 legt im Punkt 4.2 Abs. 3 fest, dass die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen +26 °C nicht überschreiten soll. Der oben beschriebene "Sommerfall" wird zusätzlich in der ASR A3.5 mit einem gesonderten Punkt 4.4 geregelt.
Hier wird für Außenlufttemperaturen von über +26 °C ein Stufenmodell mit zu beachtenden Randbedingungen und nötigen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten beschrieben.
Dabei können die Beschäftigten bei Lufttemperaturen in Arbeitsräumen in den Stufen bis +30 °C, bis +35 °C und darüber weiter tätig sein, vorausgesetzt, der Arbeitgeber ergreift geeignete Schutzmaßnahmen. Trotz dieser Regelungen gibt es für Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf z.B. klimatisierte Räume, oder "Hitzefrei".
Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber aber verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden. Da es bei Raumtemperaturen von über +26 °C, die im Sommer in nicht klimatisierten Arbeitsräumen auftreten können, kann es unter bestimmten Umständen (z.B. erhöhte Arbeitsschwere und Bekleidungsisolation) zu einer Gefährdung der Gesundheit (z. B. Kreislaufbelastung) kommen kann, sind Schutzmaßnahmen nötig. Randbedingungen und Beispiele werden in der ASR A3.5 genannt.
Die Schutzmaßnahmen sind individuell mit einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV festzulegen und umzusetzen. Arbeitgeber und Beschäftigte müssen im gegenseitigen Einvernehmen durch geeignete Maßnahmen situativ handeln. Verschiedene technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen, aber auch das persönliche Verhalten jedes Einzelnen können dazu beitragen.

Hier einige häufig benannte Maßnahmen:

  • Querlüften in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden
    i.d.R. ist Nachtlüften in den Kitas aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
    Prüfen Sie daher die Option, ob es in Hitzephasen als angemessen betrachtet werden kann, nichtpädagogische Mitarbeitende für ein Lüften in den frühen Morgenstunden einzusetzen.
  • Einsatz von mobilen Klimageräten
    Unter Abwägung der Situation vor Ort sind Kosten und Nutzen natürlich abzuwägen, ebenso sind die Geräuschbelastung und mögliche Verletzungsgefahren für Kinder auszuschließen.
    Gleichwohl können Sie zumindest einige Räume, die dann genutzt werden, partiell herunterkühlen
  • Schutz vor übermäßiger Sonneneinstrahlung
    Außenliegende Jalousien oder Markisen sind ebenso hilfreich wie natürlicher Schatten durch Bepflanzungen. Viele Kitas haben jedoch auch eine Bausubstanz, die in die Jahre gekommen ist: die Dämmung ist nicht ausreichend, das Gebäude an sich heizt sich auf und meist fehlt dann auch ein adäquater Sonnenschutz.
    Eine kurzfristige Option - falls möglich: nutzen Sie in Hitzephasen ebenerdige und nördlich ausgerichtete Räume und passen Sie Ihre Abläufe entsprechend an.

Das gemeinsame Erstellen kurzfristiger und langfristiger Maßnahmen zur Klimaanpassung auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung und eines Gebäudechecks sind Entwicklungsschritte, die vor Ort gegangen werden sollten.

Der KTK-Bundesverband wird Herausforderungen im Bereich Klimaanpassung in Tageseinrichtungen für Kinder aktiv begleiten und Sie u.a. über bundespolitische Entwicklungen informieren.

Aktuelle Termine

27.01.2026

Ein System – viele Stimmen. Kita-Finanzierung

Bundesweiter digitaler Träger-Austausch Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Ein System – viele Stimmen. Kita-Finanzierung'

29.01.2026

Schulung zum KTK-Gütesiegel für Evaluator*innen

Schulung zum neuen KTK-Gütesiegel für Evaluator*innen Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Schulung zum KTK-Gütesiegel für Evaluator*innen'

  • Ansprechpartner
Geschäftsstelle KTK-Bundesverband
+49 761 200-238
+49 761 200-238
ktk-bundesverband@caritas.de
Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder
KTK-Bundesverband e.V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg

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