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Drei Personen sitzen im Freien und betrachten gemeinsam ein Buch. Eine Frau in einem karierten Hemd und grauem Schal zeigt auf eine Seite,  während die beiden Männer, aufmerksam zuschauen.
Caritas-Glossar
Fachbegriffe von A bis Z
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Glossar: Alter und Pflege

Pflegebedürftigkeit

Wer im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes als pflegebedürftig gilt, ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) exakt definiert. Lange Zeit wurde Pflegebedürftigkeit vorwiegend auf körperliche Beeinträchtigungen bezogen. Pflegebedürftige Menschen mit psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Menschen mit Demenzerkrankungen, wurden dabei nicht ausreichend berücksichtigt.

Seit 2017 sind Personen pflegebedürftig, wenn sie schwerwiegende gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb auf Hilfe und Unterstützung durch andere angewiesen sind. Abhängig davon, wie schwer die Beeinträchtigungen sind, werden fünf verschiedene Grade der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) unterschieden. Die fünf Pflegegrade haben die bis Ende 2016 geltenden drei Pflegestufen sowie den Härtefall komplett abgelöst.

Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird bei der Pflegebegutachtung mit einem sogenannten Neuen Begutachtungsassessment (NBA) ermittelt. Einschränkungen von kognitiv beeinträchtigen Menschen, zum Beispiel bei Demenz, werden darin gleichberechtigt zu den Einschränkungen von körperlich beeinträchtigten Menschen erfasst. Pflegebedürftigkeit muss für eine Dauer von mindestens sechs Monaten bestehen. 

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Mehr auf caritas.de
Gut zu wissen

Grundleistungen der Pflegeversicherung

Selbstbestimmt und gut versorgt zu Hause alt werden, das entspricht laut Umfragen dem Wunsch fast aller Menschen für ihren Lebensabend. Und tatsächlich werden die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland von ihren Angehörigen zu Hause versorgt. Ermöglicht wird das unter anderem durch darauf ausgerichtete Leistungen der Pflegeversicherung. Mehr

Service

Was das Betreute Wohnen bietet

Betreute Wohnanlagen sichern älteren Menschen die Selbständigkeit und bieten ihnen so viel Hilfe wie nötig. Die Bewohner sind Mieter und können bei Bedarf hauswirtschaftliche und pflegerische Dienste in Anspruch nehmen. Diese Leistungen können sie unkompliziert dazu buchen. Doch welche Form des Betreuten Wohnens ist für wen richtig? Mehr

Service

Finanzielle Hilfen bei Pflegebedürftigkeit

Die Pflegeversicherung ist die wichtigste Quelle für die Finanzierung der Kosten einer Pflegebedürftigkeit. Für die Pflege zu Hause gibt es andere Leistungen als für die Pflege im Heim. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Pflegegrad, in den die zu pflegende Person eingeordnet wurde. Womit Sie rechnen können, erfahren Sie hier. Mehr

Service

Infos rund um das Thema Pflege

Die Organisation der Pflege für Angehörige bedeutet ein Netz zu spannen, an dem viele mitknüpfen: Die alten oder pflegebedürftigen Menschen selbst, ihre Familie, berufliche, nachbarschaftliche, ambulante oder stationäre Dienste. Hier können Sie sich orientieren und Anregungen erhalten. Mehr

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Die Pflegebegutachtung

Grundlagen der Pflegebegutachen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen Mehr

Informationen zum Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Fragen und Antworten zum zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Seite des Bundeministeriums für Gesundheit Mehr

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Pflegeversicherung

Pflegekurse

Pflegekassen

Pflegegrade

Neues Begutachtungsassessment (Pflegebegutachtung)

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