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Caritas-Glossar
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Glossar: Alter und Pflege

Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine Ihnen vertraute Person, die in Ihrem Namen handeln kann. Sie springt ein, wenn Sie wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen zu treffen.

Die Vorsorgevollmacht kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen, wie zum Beispiel auf Verträge, Bankangelegenheiten (beachten Sie, dass viele Kreditinstitute auf eigene Konto-/Depotvollmachten bestehen) oder den Einzug in ein Pflegeheim. Um der Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft zu verleihen, sollte sie notariell beglaubigt sein. Das ist nicht vorgeschrieben, aber juristisch erforderlich, wenn sie zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken, zur Aufnahme von Darlehen oder für andere Bankgeschäfte berechtigen soll. Die Vorsorgevollmacht sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Aussagen auch weiterhin Gültigkeit haben. Wenn ja, sollten Sie dies durch die Unterschrift eines Zeugen mit aktuellem Datum bestätigen.

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Gut zu wissen

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Drei Arten von Vollmachten und Verfügungen helfen, damit das in Ihrem Sinne geschieht. Die entsprechende Vorsorge sollten Sie in gesunden Tagen treffen. Mehr

Online-Beratung

Rechtliche Betreuung und Vorsorge

Sie haben Fragen zur Rechtlichen Betreuung, zur Vollmacht oder Patientenverfügung? Wir helfen Ihnen schnell, kostenlos und kompetent weiter. Stellen Sie Ihre Fragen an unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater der Betreuungsvereine der Caritas, des SkF und des SKM. Mehr

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Christliche Patientenvorsorge

Broschüre mit Formularen der katholischen und evangelischen Kirche Mehr

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