Standpunkt
Ausgeträumt?
Damit Bildungsträume wirklich wahr werden können, muss das »Gute-KiTa-Gesetz« anders aussehen, meint Frank Jansen.
Als Bundesfamilienministerin Franziska Giffey in ihrer ersten Rede vor dem Deutschen Bundestag im März 2018 ankündigte, noch vor der Sommerpause ein »Gute-KiTa-Gesetz« vorzulegen, hat der KTK-Bundesverband diese Initiative begrüßt. Damals sind wir davon ausgegangen, dass die darin enthaltenen Regelungen unter anderem auf den Eckpunkten für ein Bundesqualitätsentwicklungsgesetz basieren, die von der Jugend- und Familienministerkonferenz im Mai 2017 verabschiedet worden waren. Im Juli 2018 erhielten wir den Referentenentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Fazit: Der Entwurf entspricht in keiner Weise unseren Erwartungen.
Als wir das Projekt 2017 gemeinsam mit anderen Verbänden und dem Ministerium entwickelten, legten wir dabei auch großes Gewicht darauf, dass Demokratiebildung politischer Radikalisierung vorbeugt. Es leuchtet ein, dass Menschen, die von klein auf die Erfahrung gemacht haben, dass es auf ihre Interessen und Meinungen ankommt, dass sie in Entscheidungen einbezogen werden und dass ein friedlicher Ausgleich mit den Interessen anderer möglich ist, weniger anfällig für Ideologien sind, in denen Gewalt als legitimes Mittel betrachtet wird. In Deutschland ist in diesem Zusammenhang zahlenmäßig vor allem der Rechtsextremismus bedeutsam.
Die Jugend- und Familienministerkonferenz hatte in ihren Eckpunkten eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung über 2022 hinaus in Höhe von 5 Milliarden Euro empfohlen. Im vorliegenden Referentenentwurf sind bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro Bundesmittel vorgesehen. Von einer dauerhaften Finanzierungsbeteiligung des Bundes ist im Entwurf nichts zu finden. Durch die Befristung der Finanzierungszusage bis 2022 ist eine langfristige Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität in der Kindertagesbetreuung nicht gewährleistet. Zu befürchten ist, dass die Länder auf dieser Grundlage keine dauerhaften Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung ergreifen.
Genauso kritisch ist unter anderem zu bewerten, dass die Bundesmittel an die Länder über Umsatzsteueranteile verteilt werden sollen. In einem der ersten Arbeitsentwürfe des Gesetzes ist man noch von einem Sondervermögen des Bundes ausgegangen, um eine zweckgebundene Verwendung der Mittel auf der Grundlage von Zielvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sicherzustellen. Die nun vorgesehene Finanzierung der Bundesmittel über Umsatzsteueranteile wird dazu führen, dass die den Ländern zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Umsatzsteueraufkommen nicht zwingend zweckgebunden für die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden müssen. Wie die in Aussicht gestellten zusätzlichen Mittel verwendet werden, obliegt alleine der Entscheidung der Landesparlamente.
Diese wesentlichen Kritikpunkte haben wir in einer gemeinsamen Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege gegenüber dem Bund vorgetragen. Am 26. September 2018 veranstaltete der KTK-Bundesverband mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, der GEW und ver.di den Dialogworkshop »Zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und für ein besseres Gute-KiTa-Gesetz« in Berlin. Mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und den LINKEN haben wir die aus unserer Sicht notwendigen Änderungen im Gesetz herausgearbeitet. Am 18. Oktober 2018 fand im Bundestag die erste Lesung des Gesetzes statt. Unmittelbar vor Erscheinen dieser Ausgabe von »Welt des Kindes« findet im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 5. November 2018 die Anhörung von Sachverständigen zum Gesetz statt. Der KTK-Bundesverband wird diese Gelegenheit nutzen, seine Kritik vor den Ausschussmitgliedern in aller Deutlichkeit vorzutragen. Wir erwarten, dass die von uns vorgetragenen Änderungsbedarfe im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden.
Frank Jansen
Geschäftsführer des Verbands Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e. V.