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Pressemitteilung

Kindern Mitgestaltung ermöglichen - Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Pressemitteilung vom 27.07.2020

Erschienen am:

03.08.2020

Herausgeber:
Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder
KTK-Bundesverband e.V.
Karlstraße 40 / Postfach 420
79004 Freiburg
+49 761 200-238
+49 761 200-735
+49 761 200-238
+49 761 200-735
+49 761 200-735
  • Beschreibung
Beschreibung

Freiburg/Berlin, 27.07.2020. Im Zuge der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter fordert der Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband dazu auf, die finanzielle Förderung durch den Bund an die Erfüllung von Kinderrechten zu knüpfen.

"Kinder haben ein Recht auf Mitbestimmung in allen Entscheidungen, von denen sie betroffen sind", unterstreicht Domkapitular Clemens Bieber. "Das schließt auch die Gestaltung von Angeboten ein, in denen sie ihre Zeit verbringen. Wir haben in den letzten Jahren viele und gute Erfahrungen damit gemacht, demokratische Mitbestimmung durch Kinder in Kindertageseinrichtungen zu verankern. Den Kindern ermöglicht das lebendige und motivierende Demokratieerfahrungen. Diese Erfahrungen dürfen nicht mit dem Wechsel auf die Grundschule abbrechen", so der Vorsitzende des KTK-Bundesverbandes. Der Bund dürfe daher nur solche Ganztags-Angebote fördern, die eine institutionell festgeschriebene, demokratische Mitbestimmung durch alle Kinder konzeptionell sicherstellen und räumlich möglich machen. Diese Auflage sei für eine Betriebserlaubnis zu erfüllen, die alle Einrichtungen benötigen, in denen Kinder für einen Teil des Tages betreut werden.

"Weil Kinder in ihren Fähigkeiten und Interessen vielfältig sind, müssen das auch die Angebote im Ganztag sein", sagt Mirja Wolfs, stellvertretende Vorsitzende des KTK-Bundesverbandes. "Demnach sind die Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit ihren Kompetenzen in Fragen der Bildung, Betreuung und Erziehung grundsätzlich der richtige Anbieter. Wir begrüßen daher die geplante gesetzliche Verankerung des Rechtsanspruchs im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Allerdings ist diese Vielfalt auch durch eine gute Vernetzung mit bestehenden und neu zu konzipierenden Angeboten im Sozialraum herzustellen. So kann verhindert werden, dass Sportvereinen, Musikschulen und Kinder- und Jugendgruppen der Nachwuchs wegbricht und ihr Angebot keine Berücksichtigung mehr findet", betont Mirja Wolfs.

"Wir müssen auch im Auge behalten, dass der Ausbau des Ganztags in eine Zeit beispiellosen Fachkräftemangels fällt", ergänzt Clemens Bieber, der auch dem Caritas-Verband der Diözese Würzburg vorsteht. Nach Auffassung des KTK-Bundesverbandes seien in der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter daher differenzierte Personalkonzepte notwendig. Diese sind aber nicht nur wegen des Fachkräftemangels unverzichtbar: "Wenn Grundschulkinder künftig einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben, dann sollten sie dort nicht ausschließlich auf Pädagoginnen und Pädagogen treffen. Eine kindgerechte Angebotsqualität setzt neben einem guten Personalschlüssel und einer pädagogischen Anleitung auch Menschen mit nicht-pädagogischen Abschlüssen voraus, die durch ihre Kompetenzen den Alltag von Kindern bereichern und deren vielfältigen Bedürfnissen begegnen", so Mirja Wolfs. Daher seien jetzt Konzepte zu entwickeln und Standards zu definieren, die ein gutes Zusammenspiel von pädagogischen Fachkräften und von Menschen mit anderen Ausbildungen sicherstellen.

Der KTK-Bundesverband ist ein Fachverband des Deutschen Caritasverbandes. In ihm sind rund
8.000 katholische Horte und Kindertageseinrichtungen mit über 106.000 pädagogischen Fachkräften organisiert.
Kontakt und weitere Informationen:
Frank Jansen, Geschäftsführer, Telefon: 0172 7612177, Frank.Jansen@caritas.de

  • Ansprechperson
Porträt Frank Jansen
Frank Jansen
Geschäftsführer
+49 761 200-595
+49 761 200-595
frank.jansen@caritas.de
Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e. V.
Karlstr. 40
79104 Freiburg

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