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Welt des Kindes

Standpunkt

» Die im Mai 2017 parteiübergreifend verabschiedeten Eckpunkte für ein Bundesqualitäts-entwicklungsgesetz waren eine hervorragende Weichenstellung für die Kita-Politik in Deutschland. «

Auf Rot schalten!

Ob mit oder ohne GroKo - der Einsatz für ein Bundesqualitätsentwicklungsgesetz für den Kita-Bereich muss weitergehen, meint Frank Jansen.

Kompromisse in Koalitionsverhandlungen einzugehen ist notwendig, wenn die politischen Meinungen weit auseinanderklaffen. Dass jedoch mit Blick auf die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung eine, wenn man so will, halbherzige Vereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD ausgehandelt wurde, irritiert. Erinnern wir uns doch an die für den Kita-Bereich verbuchte Erfolgsgeschichte im Mai 2017. Damals verabschiedete die Jugend- und Familienministerkonferenz mit 14 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und einer Enthaltung parteiübergreifend Eckpunkte für ein Bundesqualitätsentwicklungsgesetz. Eine hervorragende Weichenstellung für die Kita-Politik in Deutschland, an der Ministerinnen und Minister beider politischen Lager mitgewirkt haben. Hätte man diese Eckpunkte bei den Koalitionsverhandlungen zugrunde gelegt, dann würde heute im Kapitel III des Koalitionsvertrags »Familien und Kinder im Mittelpunkt« folgende Vereinbarung stehen:
»Wir werden in der kommenden Legislaturperiode ein Bundesqualitätsentwicklungsgesetz für die Kindertagesbetreuung verabschieden und darin die von der Jugend- und Familienministerkonferenz vereinbarten Eckpunkte zugrunde legen. Damit werden wir sicherstellen, dass der Bund dauerhaft Finanzmittel für die Länder zur Verfügung stellt. 2018 werden wir für den Qualitätsentwicklungsprozess 1 Milliarde Euro Bundesmittel bereithalten. Diese Summe wird sich jährlich um jeweils 1 Milliarde Euro erhöhen, so dass ab 2022 dauerhaft 5 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung stehen. Die Bundesmittel sind von den Ländern entsprechend ihrer Zielvereinbarung mit dem Bund zweckgebunden einzusetzen. Dabei handelt es sich um zusätzliche Mittel des Bundes, die nicht dazu führen, dass die Länder ihre bisherigen Investitionen in die Kindertagesbetreuung zurückfahren, um Gelder einzusparen. Eine Ko-Finanzierungspflicht der Länder besteht nicht.«
Man kann es drehen und wenden wie man will: Der Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz hat Federn gelassen. Nichts ist im vorliegenden Koalitionsvertrag von der Verabschiedung eines Bundesqualitätsentwicklungsgesetzes zu lesen, nichts von einer dauerhaften Finanzierung des Bundes und auch nichts von 5 Milliarden Euro, die jährlich zur Verfügung gestellt werden sollen.
Für 2018 sind keinerlei Investitionen vorgesehen, für 2019 immerhin 0,5 Milliarden Euro. Diese Summe soll 2020 auf 1 Milliarde Euro erhöht werden, für 2021 sind 2 Milliarden Euro in Aussicht gestellt. Immerhin, könnte man meinen. Ja, aber auch wirklich nicht mehr als immerhin. Aufgewendet werden sollen diese Mittel für den weiteren Ausbau der Plätze, für die Steigerung der Qualität in der Kindertagesbetreuung sowie für eine Entlastung der Eltern bei den Kita-Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit. Alleine Letzteres frisst diese Summe schon auf, auch wenn zurückhaltend gerechnet wird. Was soll da noch für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen übrig bleiben?-
Ob dieser Koalitionsvertrag eine Bedeutung haben wird, das wissen wir erst nach Redaktionsschluss, in der Woche, in der diese Ausgabe von »Welt des Kindes« erscheint. Was aber auch immer beim Mitgliedervotum der Sozialdemokraten herauskommt - die Ampel ganz einfach auf Grün zu schalten geht nicht. Mit oder ohne große Koalition wird es erforderlich sein, auf Rot zu schalten und die ganze Debatte für ein Bundesqualitätsentwicklungsgesetz erneut aufzulegen.

Frank Jansen
Geschäftsführer des Verbands Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e. V.

Welt des Kindes Ausgabe 02/2018
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