Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
»Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen,
seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.«
So steht es seit dem Jahr 2000 im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1631 BGB). In den
zurückliegenden Monaten häuften sich Berichte in den Medien mit Schlagzeilen
wie »Abgrund unterm Regenbogen« oder »Was macht ihr mit mir?«, die das
Thema Gewalt und grenzverletzendes Verhalten durch Kita-Fachkräfte gegenüber
Kindern in den Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit rückten. Die Kita als gefährlicher
Ort für Kinder?
Wie können wir sicherstellen, dass Kindertageseinrichtungen Orte der
Sicherheit und Gewaltfreiheit sind? Dass Kindern in professionell-pädagogischem
Kontext ihr Recht auf gewaltfreie Erziehung gewährleistet wird? Wie gelingt es,
Kinder in Kitas wirksam vor körperlicher, sexualisierter und seelischer Gewalt
zu schützen? Wie können wir sensibel werden für unbeabsichtigte Grenzverletzungen
und weniger offensichtliche Formen von Gewalt? Welche Möglichkeiten
gibt es, Konflikt- und Überforderungssituationen zu entschärfen? Wie werden
pädagogische Teams sprach- und handlungsfähig? Wie schaffen wir eine Kultur
der Achtsamkeit, des Hinschauens und des Vertrauens?
Mit diesen Fragen setzen sich die Beiträge auf den folgenden Seiten auseinander.
»Das Ziel muss sein, das Kindeswohl zu schützen und Kita-Fachkräfte
und -Leitungen mit diesen herausfordernden Themen nicht alleine zu lassen«,
wie unsere Autorin Sylvia Zöller auf Seite 17 deutlich macht.
Ihre
Irene Weber, Chefredakteurin