Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
im April dieses Jahres veranstaltete das Bundesfamilienministerium einen Festakt
anlässlich des 25-jahrigen Bestehens der UN-Kinderrechtskonvention in
Deutschland. Die Konvention legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder
fest und macht deutlich, dass Kinder eigenständige Träger von Rechten sind.
Ihr Grundrecht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung ist in
Artikel 2 der Konvention festgeschrieben. "Durch die UN-Kinderrechtskonvention
hat sich viel für Kinder in Deutschland verbessert, aber auch bei uns ist noch
nicht alles gut. Immer noch hangt der Bildungserfolg von Kindern stark vom
Einkommen ihrer Eltern ab, immer noch sind Kinder in unserem Land arm, immer
noch werden Kinder Opfer von Gewalt", sagte Familienministerin Manuela
Schwesig in ihrer Festrede.
Und immer noch erleben Kinder in unserem Land Ausgrenzung und Diskriminierung
aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe, Familienkonstellation,
Sprache oder Religion. Betroffene Kinder haben es schwer, ein positives Selbstbild
zu entwickeln. "Verunsicherte, ängstliche, am Rande des Geschehens stehende
Kinder können nicht gut lernen. Dieser Zusammenhang zwischen Bildungsprozessen
und Mechanismen von Ausgrenzung und Diskriminierung begründet
die Notwendigkeit für pädagogische Fachkräfte, Strategien gegen Ausgrenzung
als Teil ihrer Fachkompetenz weiterzuentwickeln", schreibt unsere Autorin
Petra Wagner im SPEZIAL dieser Ausgabe. Kindertageseinrichtungen bieten die
Chance, Mechanismen von Ausgrenzung und Diskriminierung zu einem frühen
Zeitpunkt entgegenzuwirken und für Kinder Orte gelebter Vielfalt zu schaffen,
wo sie Respekt erfahren und ein positives Selbstbild entwickeln können.
Ihre
Irene Weber, Chefredakteurin