Standpunkt
Geschmacklos!
Der mit dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche verbundene Verwaltungsaufwand wurde schon immer kritisiert. Viel gravierender ist jedoch eine Änderung, die seit dem 1. Januar 2014 gilt: Hortkinder haben keinen Anspruch mehr, einen Zuschuss für ihr Mittagessen zu erhalten. Eine Ungerechtigkeit, die zum Himmel schreit und die schlichtweg geschmacklos ist.
Zur Erinnerung: Seit dem 1. April 2011 haben bedürftige Kinder einen Anspruch auf finanzielle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Vorausgesetzt, ihre Eltern erhalten Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII, beziehen Wohngeld oder einen Kinderzuschlag. Das Leistungspaket umfasst neben der Finanzierung von Ausflügen an Schulen und Kindertageseinrichtungen jährlich 100 Euro für Schulmaterialien und einen monatlichen 10-Euro-Zuschuss für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, der beispielsweise für Vereine oder für den Musikunterricht ausgegeben werden kann.
Bei der Entwicklung des Bildungs- und Teilhabepakets war von Anfang an geplant, Schülerinnen und Schülern nur dann einen Essenszuschuss zu gewähren, wenn die Mittagsverpflegung in der Schule erfolgt. Diese Leistung sollte ausgeschlossen werden, wenn Kinder ihr Mittagessen in einem Hort einnehmen, da der Hort eine Jugendhilfeeinrichtung nach dem SGB VIII ist und nicht von der Schule verantwortet wird. Erst in einem Vermittlungsverfahren wurde dem Unterstützungsbedarf der Hortkinder Rechnung getragen, allerdings nur für drei Jahre. Und diese Übergangszeit endete am 31. Dezember 2013. Das Absurde daran: Das Bildungs- und Teilhabepaket steht unter der Leitidee "Mitmachen möglich machen - Kindern Chancen eröffnen". Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen sollen durch die damit verbundenen Leistungen nicht von Kultur, Sport, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht. Warum die Leistung für Hortkinder dann nur übergangsweise vorgesehen war, ist schwer nachvollziehbar und nicht akzeptabel.
"Die Tatsache, dass Hortkindern der Zuschuss für ein Mittagessen gestrichen wurde, verringert Teilhabe und hat mit Chancengleichheit wenig zu tun."
Anlässlich seines 100-jährigen Jubiläums hat der KTK-Bundesverband das Kölner Memorandum veröffentlicht. In dieser Programmatik steht es schwarz auf weiß: "Wir setzen uns dafür ein, dass Chancenungleichheit von Kindern in unserer Gesellschaft überwunden und allen Kindern Teilhabe ermöglicht wird." Die Tatsache, dass Hortkindern der Zuschuss für ein Mittagessen gestrichen wurde, verringert Teilhabe und hat mit Chancengleichheit wenig zu tun. Wir werden die politisch Verantwortlichen mit diesem Sachverhalt konfrontieren und auf eine Änderung drängen. Und sollten die Gründe für die Übergangslösung möglicherweise damit zusammenhängen, dass dem Hort als Einrichtung der Jugendhilfe künftig nur noch wenig Bedeutung beigemessen wird, dann sei an dieser Stelle auf eines hingewiesen: Ganztagsangebote an Schulen werden den Hort nie ersetzen können. Sie sind sozialpädagogisch konzipierte Einrichtungen, die mehr als nur Betreuung und Hausaufgabenhilfe bieten.
Frank Jansen
Geschäftsführer des Verbands Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e. V.