Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
bereits im Jahr 1990 ist die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft getreten. Sie legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder fest und macht deutlich, dass Kinder eigenständige Träger von Rechten sind. Ihr Grundrecht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung ist in Artikel 2 der Konvention festgeschrieben. Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention sowie der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich Deutschland dazu verpflichtet, Kinder vor jeder Form von Diskriminierung zu schützen und ein inklusives Bildungssystem sicherzustellen.
Doch immer noch erleben Kinder in unserem Land Ausgrenzung und Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe, Familienkonstellation, Sprache, Religion, sozialem Status oder Behinderung. Auch in Kindertageseinrichtungen. Denn die Vorstellung, Kitas wären frei von sozialer Ungleichheit und den sie umgebenden diskriminierenden Verhältnissen, ist ein Trugschluss, wie unsere Autor*innen Nuran Ayten und Tajan Ringkamp ab Seite 10 dieser Ausgabe eindrücklich darlegen. »Um daran etwas zu ändern, braucht es ein Wahrnehmen von gesellschaftlichen Ungleichverhältnissen in der Kita, das Erkennen der eigenen Verwobenheit in ebendiese sowie eine genaue Analyse der Ausschlussmechanismen und letztendlich ein entschiedenes Entgegentreten«, betonen die beiden Autor*innen. Wie Sie Diskriminierung in der Kita erkennen, Ausgrenzung entgegentreten und die eigene pädagogische Praxis diskriminierungskritisch in den Blick nehmen können, lesen Sie auf den folgenden Seiten.
Ihre
Irene Weber, Chefredakteurin