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Transparenz- und Complianceerklärung

Damit der Einsatz öffentlicher Mittel transparenter wird, haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege 2020/21 Standards und Complianceregelungen für die Förderung der Verbände durch das Ministerium erarbeitet, die der KTK-Bundesverband e.V. einhält.

 

Transparenz- und Complianceerklärung

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e.V.
Karlstr. 40, 79104 Freiburg, Tel. 0761 200-238, ktk-bundesverband@caritas.de, Gründungsjahr: 1912

 

2. Satzung des KTK-Bundesverbandes e. V.

Die Tageseinrichtungen für Kinder in katholischer Trägerschaft sind seit 1912 auf nationaler Ebene zusammengeschlossen im Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e. V. Der KTK-Bundesverband e. V. ist vom Deutschen Caritasverband (DCV) als zentraler Fachverband gemäß der Satzung des DCV anerkannt.

Zweck des Verbandes ist es, die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern zu fördern, indem er die katholischen Dienste und Einrichtungen im Bereich der Kindertagesbetreuung, insbesondere die Tageseinrichtungen für Kinder unterstützt, an ihrer Weiterentwicklung in Theorie und Praxis mitwirkt, fachliche und am katholischen Glauben orientierte Hilfen für die Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsarbeit der Dienste und Einrichtungen bereitstellt und ihre Belange auf Bundesebene im kirchlichen, verbandlichen und öffentlichen Bereich vertritt. Dabei weiß sich der Verband dem Wohle des Kindes und seiner Familie verpflichtet.

Die Satzung finden Sie hier.

3. Bescheid des Finanzamtes

Der KTK-Bundesverband e.V. ist teilweise nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Die Körperschaft fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke: 
- Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO) 

Den Körperschaftssteuerbescheid 2022 finden Sie hier.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z. B. Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsorgane)

Die Bundesdelegiertenversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium des KTK-Bundesverbandes. Die Bundesdelegiertenversammlung setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern aus allen Diözesen gemäß § 8 der Satzung des KTK-Bundesverbandes. Ihre Aufgabe ist die Wahl bzw. Nachwahl der/des Vorsitzenden, der/des stellvertretenden Vorsitzenden und der weiteren Vorstandsmitglieder des Bundesvorstandes, die Entscheidung über Satzungsfragen und die Festlegung grundsätzlicher verbandlicher Ziele und verbandlicher Aufgaben.

Der Bundesvorstand leitet im Rahmen der Beschlüsse der Bundesdelegiertenversammlung die Geschäfte des Verbandes. Er ist zuständig für die Beratung und Entscheidung über/von Fragen der laufenden Verbandsarbeit.

Der Finanzbeirat ist zuständig für die Beratung des Vorstands und der Geschäftsführung in betriebswirtschaftlichen und finanziellen Fragen und die Bewertung der Entscheidungen des Vorstands in betriebswirtschaftlichen und finanziellen Fragen und die Abgabe eines Finanzberichts gegenüber der Bundesdelegiertenversammlung.

Bundesvorstand
Vorsitzende: Mirja Wolfs, Essen
Stellvertretender Vorsitzender: Pfarrer Peter Göb, Fulda
Dr.in Alexa Glawogger-Feucht, München
Prof. Dr. Ralf Haderlein, Koblenz
Thomas Hohmann, Köln
Prof.in Dr.in Anke Lang, Freiburg
Elke Löhr, Hamburg
Weihbischof Wilfried Theising, Vechta
Eva Maria Welskop-Deffaa, Freiburg
Michael Wieland, Limburg

Der Vorstand ist im Vereinsregister VR 2446 eingetragen

Finanzbeirat
Hubert Bartke
Albrecht Siedler
Dr. Ursula Wollasch

5. Tätigkeitsbericht

Im beiliegenden Tätigkeitsbericht 2023/24 des KTK-Bundesverbands e.V. werden die Aktivitäten und wichtigen Ereignisse beschrieben.

 

6. Personalstruktur

In der Geschäftsstelle des KTK-Bundesverbandes sind 17 Mitarbeitende beschäftigt. (Stand 06/2024)

7. Mittelherkunft

Eine Übersicht über die Mittelherkunft ist anhand des Jahresabschlusses des Jahres 2023 gegeben.

 

8. Mittelverwendung

Eine Übersicht über die Mittelverwendung wird anhand des Jahresabschlusses des Jahres 2023 gegeben.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Der KTK-Bundesverband ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.

10. Wichtige Zuwendungsgeber

Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als "Großspenden von Privatpersonen" gekennzeichnet.

Keine

11. Leitungs- und Aufsichtsstrukturen

Es gibt angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in der Satzung und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt. Das Aufsichtsorgan verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und ist bei seiner Arbeit zu unterstützen.
Die Strukturen und Prozesse sind in der Satzung und Geschäftsordnungen der jeweiligen Gremien geregelt.

Die Geschäftsordnung des Vorstandes finden Sie hier.
Die Geschäftsordnung des Finanzbeirates finden Sie hier.

Das Aufsichtsorgan ist die Bundesdelegiertenversammlung. Diese erhält zur Bewertung von Entscheidungen des Vorstands und der Geschäftsführung in betriebswirtschaftlichen und finanziellen Fragen einen Finanzbericht des Finanzbeirats. 

Der Verband untersteht gem. § 1 (3) der Satzung des KTK-Bundesverbandes der kirchlichen Aufsicht der Deutschen Bischofskonferenz nach den Bestimmungen des Codex Iuris Canonici. 

12. Strukturen und Prozesse Mittelverwendung

Es gibt Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Akquise/Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Mittel werden ausschließlich nur für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.

Eine externe Wirtschaftsprüfgesellschaft prüft jährlich den Jahresabschluss.

 

13. Vergütungen

Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Position und der branchenübliche Rahmen berücksichtigt. Für öffentlich geförderte Stellen gilt das Besserstellungsverbot gemäß § 44 BHO. 

Das Besserstellungsverbot wird beachtet. Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) liegen den geförderten Stellen zugrunde.

 

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