Standpunkt
Kinderrecht statt Risiko-Kind
Frank Jansen zum Spannungsverhältnis zwischen Demokratiebildung und Radikalisierungsprävention.
In Kindertageseinrichtungen soll allen Kindern ermöglicht werden, demokratische
Mitbestimmung kennenzulernen und diese einzuüben. Aus kinderrechtlicher Perspektive ist das selbstverständlich und auch Konsens innerhalb des KTK-Bundesverbands. Einer Umfrage zufolge, die wir im Rahmen unseres vom Bundesfamilienministerium geförderten Projekts »Demokratie in Kinderschuhen. Mitbestimmung und Vielfalt in katholischen Kitas« dieses Jahr durchgeführt haben, sind sich fast 1900 pädagogische Fachkräfte in kaum einem anderen Punkt so einig wie in diesem.
Als wir das Projekt 2017 gemeinsam mit anderen Verbänden und dem Ministerium entwickelten, legten wir dabei auch großes Gewicht darauf, dass Demokratiebildung politischer Radikalisierung vorbeugt. Es leuchtet ein, dass Menschen, die von klein auf die Erfahrung gemacht haben, dass es auf ihre Interessen und Meinungen ankommt, dass sie in Entscheidungen einbezogen werden und dass ein friedlicher Ausgleich mit den Interessen anderer möglich ist, weniger anfällig für Ideologien sind, in denen Gewalt als legitimes Mittel betrachtet wird. In Deutschland ist in diesem Zusammenhang zahlenmäßig vor allem der Rechtsextremismus bedeutsam.
Inzwischen haben wir gemeinsam mit den anderen Verbänden innerhalb des Projekts dem Ministerium geraten, die Radikalisierungsprävention als Projektziel zurückzustellen. Nicht etwa, weil die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus weniger wichtig geworden wäre - das Gegenteil ist der Fall - oder weil wir nicht an die präventive Wirksamkeit der Demokratiebildung glauben. Wir möchten jedoch nicht den Eindruck erwecken, die demokratische Mitbestimmung in Kitas stärken zu wollen, weil wir in den Kindern mögliche künftige Extremisten sähen. Vielmehr vertrauen wir darauf, dass alle Kinder die Anlage zum friedlichen und demokratischen Miteinander mitbringen. Auch wenn Kinder, die diese Werte nicht zu Hause kennenlernen, besonders von Demokratiepädagogik profitieren, ist die Mitbestimmung ein Kinderrecht, das allen Kindern zusteht und keine weiteren Erfolgskriterien braucht.
Ein ganz anderes Verständnis von Prävention haben Sicherheitsbehörden. Deren Aufgabe ist die Gefahrenabwehr. Auch dabei haben in einem Rechtsstaat gerade die Behörden Menschen- und Kinderrechte zu achten. Damit ist eine jüngst erhobene Forderung nicht vereinbar: Minderjährige dürfen von Geheimdiensten auf Bundesebene und in vielen Ländern erst ab 14 Jahren beobachtet werden. Gefordert wird, diese Mindestaltersgrenze aufzuheben. Dies würde jedoch der UN-Kinderrechtskonvention, etwa dem Recht auf Nichtdiskriminierung, dem Recht auf Privatsphäre und dem auf Entwicklung, widersprechen, wie eine kurze Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte zeigt.
Frank Jansen
Geschäftsführer des Verbands Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e. V.